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Rechtssicher auf (eBay) Kleinanzeigen.de verkaufen: Verträge und Steuerrecht

Aktualisiert: 17. Apr.

Wenn du planst, auf (eBay) Kleinanzeigen zu verkaufen, ist es wichtig, dass du die rechtlichen Rahmenbedingungen kennst. In diesem ausführlichen Artikel erfährst du alles Nötige über die Unterscheidung zwischen Privatverkäufern und Gewerbetreibenden sowie die relevanten Aspekte des Vertrags-, Datenschutz- und Steuerrechts, die du für dein Kleinanzeigen-Profil beachten musst. Dabei werden die Fragen beantwortet:




Rechtssicher auf eBay Kleinanzeigen verkaufen - welche Rechtstexte und Verträge brauche ich, welche Steuern habe ich zu zahlen ?


Welche Rechtstexte brauche ich auf kleinanzeigen.de Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und AGBs?



Um diese Frage zu beantworten, muss erst die folgende Frage geklärt werden:


Handel ich auf Kleinanzeigen privat oder gewerblich?


Gewerblich handelt, wer planmäßig, eine auf Dauer angelegte, mit Gewinnerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit ausführt (die nicht zur Land- und Forstwirtschaft oder einem freien Beruf gehört).


Bewertet werden diese zum Teil subjektiven Kriterien, anhand objektiver Umstände:


  • Anzahl der Verkäufe

  • Professionalität des Auftritts

  • Verkauf von Neuwaren

  • Anbieten von Dienstleistungen

  • Verkauf zeitnah nach Ankauf

  • Verkauf von Nicht-Haushaltsgegenständen


Eine Gesamtschau dieser Umstände trennt den gewerblichen vom privaten Anbieter. Eine Daumenregel gibt es im Prinzip nicht. Um auf der sicheren Seite zu sein, könnte sich jeder, der pro Monat eine Sache verkauft, als gewerblicher Nutzer einstufen.


Warum ist die Unterscheidung wichtig?


Wer gewerblich handelt, erfüllt die zivilrechtlichen Voraussetzungen des "Unternehmers", gem. § 14 BGB. Das hat eine Reihe zivilrechtlicher Folgen. Außerdem dürfte regelmäßig ein Gewerbe im steuerrechtlichen Sinn sowie die Anwendbarkeit der DSGVO begründet werden.


Impressum für (ebay) Kleinanzeigen


Unabhängig davon, ob du gewerblich oder privat tätig bist, die Veröffentlichung eines Impressums ist Pflicht, da beide Varianten "geschäftsmäßig" iSd. § 5 TMG sind.

Informationspflichten im Impressum

Diese Informationspflichten gelten zusätzlich zu anderen rechtlichen Anforderungen und sind entscheidend, um Transparenz und Vertrauen zwischen Diensteanbietern und Nutzern zu gewährleisten.


Widerrufsbelehrung für (ebay) Kleinanzeigen


Als Gewerbetreibender auf Kleinanzeigen.de gelten die Regelungen zu den Fernabsatzverträgen. Damit wird es essenziell, den Käufer über sein Widerrufsrecht zu belehren, sobald der Kaufvertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel, wie E-Mail-Nachrichten, Telefon oder Kleinanzeigen-Nachrichten zustande kommt, gem. Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB. Dies betrifft nicht nur die Fälle eines Versendungskaufs, sondern auch jene, bei denen sich die Parteien bereits über alle wesentlichen Vertragsinhalte online geeinigt haben und nur noch die persönliche Abholung der Ware erfolgen muss.


Inhalt einer Widerrufsbelehrung für Kleinanzeigen nach Art. 246a EGBGB:


Haftungsausschlüsse auf Kleinanzeigen


Der Gesetzgeber sieht für Unternehmer im Sinne des BGB verschärfte Vorschriften für die Wirksamkeit von Haftungsausschlüssen sowohl in AGB als auch in Individualverträgen vor.


Als Privatverkäufer besteht die Möglichkeit einen vollständigen Haftungsausschluss zu vereinbaren.


Allerdings können auch für den Haftungsausschluss des Privatverkäufers die Regelungen zum AGB-Recht gelten:

In diesem Fall ist eine Formulierung wie "Privatverkauf ohne Haftung" unwirksam, denn:


Deshalb sollte die Formulierung eines Haftungsausschlusses von einem Privatverkäufer auf (ebay) Kleinanzeigen am besten stets variieren, damit das AGB-Recht keine Anwendung findet.


Informationspflichten von Gewerbetreibenden auf Kleinanzeigen


Einen Gewerbetreibenden treffen beim Abschluss von Fernabsatzverträgen auf (ebay) Kleinanzeigen weitgehende Informationspflichten, die den Verbraucherkunden schützen sollen und regelmäßig in den AGBs eingebettet werden.


Ein Unternehmer ist beim Abschluss von Fernabsatzverträgen gesetzlich dazu verpflichtet, dem Verbraucher umfassende Informationen bereitzustellen, die insbesondere umfassen:


Diese und weitere Informationspflichten dienen dazu, den Verbraucher umfassend über die Merkmale, Kosten und Bedingungen der Geschäftsbeziehung zu informieren und ihm eine informierte Entscheidungsgrundlage zu bieten. Sie ergeben sich aus Art. 246 § 1 Abs. 1 EGBGB.


Datenschutzerklärung für (ebay) Kleinanzeigen


Handelt eine natürliche Person nicht mehr aus persönlichen Gründen, sind die Vorschriften der DSGVO zu beachten (Art. 2 Abs. 2 c) DSGVO). Damit besteht eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Vertragspartner über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten.



Wie füge ich Rechtstexte bei (ebay) Kleinanzeigen hinzu?


Mit der folgenden Anleitung erfährst du, wie du deine AGBs, Datenschutzerklärung und dein Impressum bei (ebay) Kleinanzeigen hinzufügen kannst:


  1. Erstelle deine Rechtstexte in einem Textdokument und kopiere den Text.

  2. Beginne auf Kleinanzeigen eine neue Anzeige zu erstellen, indem du auf "Anzeige aufgeben" klickst.

  3. Scrolle runter bis zum Textfeld "Rechtliche Angaben".

  4. Füge dort sämtliche deiner Rechtstexte ein.

  5. Als Gewerbetreibender sollten dem Käufer die AGBs, die Datenschutzerklärung sowie die Widerrufsbelehrung als PDF-Datei geschickt werden, damit sie ihm dauerhaft zur Verfügung stehen.


Wie muss eine Artikelbeschreibung auf (eBay) Kleinanzeigen aussehen?


Verkaufst du als Unternehmer auf (eBay) Kleinanzeigen, dann muss dein Inserat bzw. deine Produktbeschreibung (zusätzlich zu deinen AGBs) folgende Angaben gemäß dem BGB und dem EGBGB enthalten:


  1. die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen in dem für das Kommunikationsmittel und für die Waren und Dienstleistungen angemessenen Umfang,

  2. den Gesamtpreis der Waren oder der Dienstleistungen, einschließlich aller Steuern und Abgaben, oder in den Fällen, in denen der Preis auf Grund der Beschaffenheit der Waren oder der Dienstleistungen vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung und

  3. gegebenenfalls alle zusätzlich zu dem Gesamtpreis nach Nummer 5 anfallenden Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und alle sonstigen Kosten, oder in den Fällen, in denen diese Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, die Tatsache, dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können.


Weitere Pflichtangaben aus Art. 246a § 1 Abs. 1 EGBGB könnten ebenfalls für dich relevant sein, z.B. wenn du digitale Produkte oder Produkte im Abonnement anbietest.


Welche Steuern muss ich auf (eBay) Kleinanzeigen.de zahlen?


Verkaufst du privat (bewegliche) Gegenstände, die du seit mehr als einem Jahr besitzt, ist der Erlös einkommenssteuerfrei gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Einkommenssteuerfrei sind auch Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs (selbst wenn An- und Verkauf innerhalb eines Jahres erfolgen), wie z.B. ein Gebrauchtwagen, Möbel, Fernseher oder Küche.


Beachte: Der Verkauf von z.B. fünf Küchen in zwei Monaten führt wiederum zu einem gewerblichen Handel, weshalb die Vorschriften des § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte) nicht anwendbar wären.


Als gewerblicher Verkäufer sind regelmäßig Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuern zu entrichten, wobei die bekannten Freigrenzen und -beträge auch hierbei gelten.


Fazit:


Die Grenze zum Gewerbetreibenden auf Kleinanzeigen ist schnell erreicht und nicht eindeutig erkennbar. Meiner Meinung nach ist es deshalb sicherer sich den höheren gesetzlichen Anforderungen des Gewerbetreibenden anzupassen, auch wenn man "regelmäßiger Privatverkäufer" ist. Da mir dieses Problem bewusst ist, habe ich Vorlagen entworfen, mit denen du sowohl privat als auch gewerblich diese Gefahren aus dem Weg räumen kannst.



Solltest du auf Kleinanzeigen.de privat tätig sein, dann hilft dir die folgende Kaufvertragsvorlage, um dein Handeln rechtlich zu erleichtern und Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen.



Hinweis des Verfassers


Bitte beachte, dass ich mir bei diesem Beitrag viel Mühe gebe und im Vorfeld gewissenhaft recherchiere, weshalb ich mich über dein positives Feedback sehr freuen würde. Dennoch kann auch ich Irrtümern unterliegen. Du solltest dir in jedem Fall eine eigene Meinung zu dem Thema bilden, auch unter zur Hilfenahme fachkundiger Personen.


Beste Grüße

Rechtsanwalt

Benedikt Tillmann





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