Rechtssicher auf (eBay) Kleinanzeigen.de verkaufen: Verträge und Steuerrecht
- Rechtsanwalt Benedikt Tillmann

- 1. Sept. 2023
- 7 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 24. Feb.
Wenn du planst, auf (eBay) Kleinanzeigen zu verkaufen, ist es wichtig, dass du die rechtlichen Rahmenbedingungen kennst. In diesem ausführlichen Artikel erfährst du alles Nötige über die Unterscheidung zwischen Privatverkäufern und Gewerbetreibenden sowie die relevanten Aspekte des Vertrags-, Datenschutz- und Steuerrechts, die du für dein Kleinanzeigen-Profil beachten musst. Dabei werden die Fragen beantwortet:

Welche Rechtstexte brauche ich auf kleinanzeigen.de Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und AGBs?
Um diese Frage zu beantworten, muss erst die folgende Frage geklärt werden:
Handel ich auf Kleinanzeigen privat oder gewerblich?
Gewerblich handelt, wer planmäßig, eine auf Dauer angelegte, mit Gewinnerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit ausführt (die nicht zur Land- und Forstwirtschaft oder einem freien Beruf gehört).
Bewertet werden diese zum Teil subjektiven Kriterien, anhand objektiver Umstände:
Anzahl der Verkäufe
Professionalität des Auftritts
Verkauf von Neuwaren
Anbieten von Dienstleistungen
Verkauf zeitnah nach Ankauf
Verkauf von Nicht-Haushaltsgegenständen
Eine Gesamtschau dieser Umstände trennt den gewerblichen vom privaten Anbieter. Eine Daumenregel gibt es im Prinzip nicht. Um auf der sicheren Seite zu sein, könnte sich jeder, der pro Monat eine Sache verkauft, als gewerblicher Nutzer einstufen.
Warum ist die Unterscheidung wichtig?
Wer gewerblich handelt, erfüllt die zivilrechtlichen Voraussetzungen des "Unternehmers", gem. § 14 BGB. Das hat eine Reihe zivilrechtlicher Folgen. Außerdem dürfte regelmäßig ein Gewerbe im steuerrechtlichen Sinn sowie die Anwendbarkeit der DSGVO begründet werden.
Was gehört in ein Impressum für (ebay) Kleinanzeigen?
Unabhängig davon, ob du gewerblich oder privat tätig bist, die Veröffentlichung eines Impressums ist Pflicht, da beide Varianten "geschäftsmäßig" iSd. § 5 TMG sind.
Informationspflichten im Impressum
Diensteanbieter, die geschäftsmäßige Telemedien gegen Entgelt anbieten, sind verpflichtet, folgende Informationen ständig leicht erkennbar und zugänglich zu machen:
1. Identifikationsdaten: Name und Anschrift des Unternehmens, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, Vertretungsberechtigte, Kapitalangaben (Stamm- oder Grundkapital, ausstehende Einlagen).
2. Kontaktinformationen: Angaben für schnelle elektronische Kommunikation, einschließlich E-Mail-Adresse.
3. Zulassungsinformationen: Bei zulassungspflichtigen Diensten Informationen über die zuständige Aufsichtsbehörde.
4. Registrierungsinformationen: Angaben zum relevanten Register (z.B. Handelsregister) und die entsprechende Registernummer.
5. Berufsspezifische Informationen (falls zutreffend):
- Die zugehörige Kammer,
- Gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat ihrer Verleihung,
- Zugänglichkeit berufsrechtlicher Regelungen.
6. Steueridentifikationsnummern: Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, sofern vorhanden.
7. Liquidations- oder Abwicklungsstatus: Bei entsprechenden Gesellschaftsformen (AG, GmbH etc.) die Angabe des Liquidations- oder Abwicklungsstatus.
8. Audiovisuelle Mediendienste:
- Angabe des Mitgliedstaats, der als Sitzland gilt,
- Zugehörige Regulierungs- und Aufsichtsbehörden.
Diese Informationspflichten gelten zusätzlich zu anderen rechtlichen Anforderungen und sind entscheidend, um Transparenz und Vertrauen zwischen Diensteanbietern und Nutzern zu gewährleisten.
Widerrufsbelehrung für (ebay) Kleinanzeigen
Als Gewerbetreibender auf Kleinanzeigen.de gelten die Regelungen zu den Fernabsatzverträgen. Damit wird es essenziell, den Käufer über sein Widerrufsrecht zu belehren, sobald der Kaufvertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel, wie E-Mail-Nachrichten, Telefon oder Kleinanzeigen-Nachrichten zustande kommt, gem. Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB. Dies betrifft nicht nur die Fälle eines Versendungskaufs, sondern auch jene, bei denen sich die Parteien bereits über alle wesentlichen Vertragsinhalte online geeinigt haben und nur noch die persönliche Abholung der Ware erfolgen muss.
Inhalt einer Widerrufsbelehrung für Kleinanzeigen nach Art. 246a EGBGB:
Ein Unternehmer muss einen Verbraucher über sein Widerrufsrecht aufklären, wenn ihm dieses rechtlich zusteht. Die Belehrung muss folgende Punkte umfassen:
1. Ausübung des Widerrufsrechts: Der Verbraucher muss über die Bedingungen, Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts informiert werden, einschließlich des Muster-Widerrufsformulars.
2. Kosten der Rücksendung: Der Verbraucher ist darüber aufzuklären, dass er möglicherweise die Kosten für die Rücksendung zu tragen hat. Dies gilt insbesondere bei Fernabsatzverträgen und wenn die Waren wegen ihrer Beschaffenheit nicht normal per Post zurückgeschickt werden können.
3. Kosten bei Dienstleistungen: Falls der Verbraucher eine Dienstleistung in Anspruch nimmt und diese vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, muss er dem Unternehmer einen angemessenen Betrag zahlen, falls er widerruft.
Zusätzlich muss der Unternehmer den Verbraucher informieren, wenn:
- Kein Widerrufsrecht besteht: Der Verbraucher hat in bestimmten Fällen kein Widerrufsrecht, und dies muss ihm mitgeteilt werden.
- Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Unter bestimmten Umständen kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, was ebenfalls kommuniziert werden muss.
Der Unternehmer kann diese Pflichten erfüllen, indem er die vorgesehenen Informationen in Textform nach einem gesetzlich vorgegebenen Muster übermittelt.
Haftungsausschluss auf Kleinanzeigen (und Mustervorlagen)
Der Gesetzgeber sieht für Unternehmer im Sinne des BGB verschärfte Vorschriften für die Wirksamkeit von Haftungsausschlüssen sowohl in AGB als auch in Individualverträgen vor.
Als Privatverkäufer besteht die Möglichkeit einen vollständigen Haftungsausschluss zu vereinbaren.
Allerdings können auch für den Haftungsausschluss des Privatverkäufers die Regelungen zum AGB-Recht gelten:
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.
In diesem Fall ist eine Formulierung wie "Privatverkauf ohne Haftung" unwirksam, denn:
Dies verstößt z.B. gegen § 309 Nr. 7 BGB, wonach die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen nicht ausgeschlossen werden dürfen. Außerdem würde der Privatverkäufer mit dieser AGB-Regelung damit auch die Nacherfüllungsansprüche für neu hergestellte Produkte ausschließen, was auch zur Unwirksamkeit der Klausel führt.
Deshalb sollte entweder die Formulierung eines Haftungsausschlusses von einem Privatverkäufer auf (ebay) Kleinanzeigen am besten stets variieren, damit das AGB-Recht keine Anwendung findet. Oder die für einen Haftungsausschluss verwendete Mustervorlage sollte den (strengeren/nachteilhaften) Vorschriften für allgemeine Geschäftsbedingungen entsprechen.
Informationspflichten von Gewerbetreibenden auf Kleinanzeigen
Einen Gewerbetreibenden treffen beim Abschluss von Fernabsatzverträgen auf (ebay) Kleinanzeigen weitgehende Informationspflichten, die den Verbraucherkunden schützen sollen und regelmäßig in den AGBs eingebettet werden.
Ein Unternehmer ist beim Abschluss von Fernabsatzverträgen gesetzlich dazu verpflichtet, dem Verbraucher umfassende Informationen bereitzustellen, die insbesondere umfassen:
1. Wesentliche Eigenschaften der Waren/Dienstleistungen: Angemessene und umfassende Darstellung entsprechend dem Kommunikationsmittel.
2. Identität und Anschrift: Klare Angabe des Handelsnamens und der Geschäftsanschrift des Unternehmers sowie gegebenenfalls der Identität und Adresse des Handelnden in dessen Auftrag.
3. Kommunikationsmittel: Telefonnummer, E-Mail-Adresse und andere Online-Kommunikationsmittel, die eine dauerhafte Speicherung der Korrespondenz ermöglichen.
4. Zusätzliche Anschrift für Beschwerden: Falls abweichend, eine spezifische Anschrift für Beschwerden.
5. Gesamtpreis und Preisberechnung: Vollständige Angabe aller Kosten einschließlich Steuern und Abgaben, und bei nicht im Voraus berechenbaren Kosten die Art der Preisberechnung.
6. Personalisierter Preis: Hinweis, falls der Preis durch automatisierte Entscheidungsfindung personalisiert wurde.
7. Zusätzliche Kosten: Angabe von Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und sonstigen möglichen Zusatzkosten.
8. Preise bei unbefristeten oder Abonnement-Verträgen: Angabe des Gesamtpreises pro Abrechnungszeitraum und ggf. monatliche Kosten.
9. Kosten für Fernkommunikationsmittel: Angabe etwaiger zusätzlicher Kosten über die bloße Nutzung des Kommunikationsmittels hinaus.
10. Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen: Detaillierte Bedingungen und Fristen für die Lieferung oder Erbringung der Dienstleistungen.
11. Mängelhaftungsrecht: Hinweis auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
12. Kundendienst und Garantien: Informationen über das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienstleistungen und Garantien.
13. Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren: Informationen über mögliche Verfahren, denen der Unternehmer unterliegt, und die Zugangsvoraussetzungen dazu.
Diese und weitere Informationspflichten dienen dazu, den Verbraucher umfassend über die Merkmale, Kosten und Bedingungen der Geschäftsbeziehung zu informieren und ihm eine informierte Entscheidungsgrundlage zu bieten. Sie ergeben sich aus Art. 246 § 1 Abs. 1 EGBGB.
Datenschutzerklärung für (ebay) Kleinanzeigen - Mustervorlage
Handelt eine natürliche Person nicht mehr aus persönlichen Gründen, sind die Vorschriften der DSGVO zu beachten (Art. 2 Abs. 2 c) DSGVO). Damit besteht eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Vertragspartner über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten.
Wie füge ich Rechtstexte bei (ebay) Kleinanzeigen hinzu?
Mit der folgenden Anleitung erfährst du, wie du deine AGBs, Datenschutzerklärung und dein Impressum bei (ebay) Kleinanzeigen hinzufügen kannst:
Erstelle deine Rechtstexte in einem Textdokument und kopiere den Text.
Beginne auf Kleinanzeigen eine neue Anzeige zu erstellen, indem du auf "Anzeige aufgeben" klickst.
Scrolle runter bis zum Textfeld "Rechtliche Angaben" (siehe Bild).
Füge dort sämtliche deiner Rechtstexte ein.
Als Gewerbetreibender sollten dem Käufer die AGBs, die Datenschutzerklärung sowie die Widerrufsbelehrung als PDF-Datei geschickt werden, damit sie ihm dauerhaft zur Verfügung stehen.

Wie muss eine Artikelbeschreibung auf (eBay) Kleinanzeigen aussehen?
Verkaufst du als Unternehmer auf (eBay) Kleinanzeigen, dann muss dein Inserat bzw. deine Produktbeschreibung (zusätzlich zu deinen AGBs) folgende Angaben gemäß dem BGB und dem EGBGB enthalten:
die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen in dem für das Kommunikationsmittel und für die Waren und Dienstleistungen angemessenen Umfang,
den Gesamtpreis der Waren oder der Dienstleistungen, einschließlich aller Steuern und Abgaben, oder in den Fällen, in denen der Preis auf Grund der Beschaffenheit der Waren oder der Dienstleistungen vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung und
gegebenenfalls alle zusätzlich zu dem Gesamtpreis nach Nummer 5 anfallenden Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und alle sonstigen Kosten, oder in den Fällen, in denen diese Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, die Tatsache, dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können.
Weitere Pflichtangaben aus Art. 246a § 1 Abs. 1 EGBGB könnten ebenfalls für dich relevant sein, z.B. wenn du digitale Produkte oder Produkte im Abonnement anbietest.
Welche Steuern muss ich auf (eBay) Kleinanzeigen.de zahlen?
Verkaufst du privat (bewegliche) Gegenstände, die du seit mehr als einem Jahr besitzt, ist der Erlös einkommenssteuerfrei gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Einkommenssteuerfrei sind auch Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs (selbst wenn An- und Verkauf innerhalb eines Jahres erfolgen), wie z.B. ein Gebrauchtwagen, Möbel, Fernseher oder Küche.
Beachte: Der Verkauf von z.B. fünf Küchen in zwei Monaten führt wiederum zu einem gewerblichen Handel, weshalb die Vorschriften des § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte) nicht anwendbar wären.
Als gewerblicher Verkäufer sind regelmäßig Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuern zu entrichten, wobei die bekannten Freigrenzen und -beträge auch hierbei gelten.
Fazit:
Die Grenze zum Gewerbetreibenden auf Kleinanzeigen ist schnell erreicht und nicht eindeutig erkennbar. Meiner Meinung nach ist es deshalb sicherer sich den höheren gesetzlichen Anforderungen des Gewerbetreibenden anzupassen, auch wenn man "regelmäßiger Privatverkäufer" ist. Da mir dieses Problem bewusst ist, habe ich Vorlagen entworfen, mit denen du sowohl privat als auch gewerblich diese Gefahren aus dem Weg räumen kannst. Diese lässt sich einfach am PC ausfüllen und in dein Kleinanzeigen-Inserat kopieren.
Solltest du auf Kleinanzeigen.de privat tätig sein, dann hilft dir auch die folgende Kaufvertragsvorlage zum Ausdrucken, um dein Handeln rechtlich zu erleichtern und Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen.
Hinweis des Verfassers
Bitte beachte, dass ich mir bei diesem Beitrag viel Mühe gebe und im Vorfeld gewissenhaft recherchiere, weshalb ich mich über dein positives Feedback sehr freuen würde. Dennoch kann auch ich Irrtümern unterliegen. Du solltest dir in jedem Fall eine eigene Meinung zu dem Thema bilden, auch unter zur Hilfenahme fachkundiger Personen.
Beste Grüße
Rechtsanwalt
Benedikt Tillmann





Sehr hilfreich, danke!